Referendar/-in (m/w/d)

Rechtsreferendar/-in (w/m/d)
im Oberlandesgerichtsbezirk Celle

Rechtsreferendar/-in (w/m/d) im Oberlandesgerichtsbezirk Celle

Sie suchen einen Referendariatsplatz? Im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle findet die Juristenausbildung durch engagierte AG-Leiter/-innen und Praktiker/-innen an vielen Standorten statt! Bewerben Sie sich jetzt!

Bewerbung und Bewerbungsverfahren
Wenn Sie Ihre Erste Juristische Staatsprüfung erfolgreich bestanden haben, können Sie sich bei uns um einen Referendariatsplatz bewerben.

Wir stellen jeweils zum 1. März, 1. Juni., 1. September und 1. Dezember eines jeden Jahres neue Referendarinnen und Referendare ein. Ihre Bewerbung können Sie frühestens fünf und spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin mit den erforderlichen Unterlagen bei uns einreichen. Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Formular.

Zum Oberlandesgerichtsbezirk Celle gehören die Landgerichtsbezirke Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden sowie das Amtsgericht Hannover. Sie können bei Ihrer Bewerbung angeben, welchem Gericht Sie im ersten Ausbildungsabschnitt zugeteilt werden möchten. Wir versuchen gerne, Ihre Wünsche zu erfüllen.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

Den Link zur Online-Bewerbung finden Sie hier.

Ablauf und Inhalt des Referendariats
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. In dieser Zeit durchlaufen Referendarinnen und Referendare in Niedersachsen folgende fünf Ausbildungsstationen:

  • 1. Pflichtstation: 5 Monate bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
  • 2. Pflichtstation: 3 Monate bei einer Staatsanwaltschaft
  • 3. Pflichtstation: 3 Monate bei einer Verwaltungsbehörde
  • 4. Pflichtstation: 9 Monate bei einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt
  • Wahlstation: 4 Monate in einem der folgenden Wahlbereiche:
    • Zivil- und Strafrecht
    • Staats- und Verwaltungsrecht
    • Wirtschafts- und Finanzrecht
    • Arbeits- und Sozialrecht
    • Europarecht

Während in den ersten beiden Pflichtstationen die Ausbildungsstellen zugewiesen werden, können Sie sich in allen anderen Stationen Ihre Ausbilderin/Ihren Ausbilder selbst suchen.

Unter anderem üben Sie als Referendarin oder Referendar folgende Tätigkeiten aus:

  • Teilnahme an Gerichtsverhandlungen
  • Bearbeiten von Verfahrensakten
  • Wahrnehmen von Hauptverhandlungen als Sitzungsvertreter/-in der Staatsanwaltschaft
  • Verfassen von anwaltlichen Schriftsätzen
  • Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften
  • Neben der Ausbildung am Arbeitsplatz finden begleitende Arbeitsgemeinschaften statt, in denen das praktische Wissen theoretisch vertieft wird. Außerdem dienen diese – ebenso wie der Klausurenkurs – der Vorbereitung auf die Klausuren der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

Nähere Informationen zum Vorbereitungsdienst finden Sie hier.

Zweite Juristische Staatsprüfung

Die Zweite Juristische Staatsprüfung besteht aus acht Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung.

  • vier Klausuren aus dem Zivilrecht, davon zwei aus richterlicher Sicht und zwei aus anwaltlicher Sicht,
  • zwei Klausuren aus dem Öffentlichen Recht, davon eine aus der Sicht einer Behörde und eine aus anwaltlicher Sicht,
  • eine Klausur aus dem Strafrecht aus staatsanwaltschaftlicher Sicht
  • bei der letzten Klausur besteht die Wahl zwischen einer weiteren Klausur aus dem Strafrecht oder dem Öffentlichen Recht.

Die mündliche Prüfung setzt sich aus einem Aktenvortrag und vier Prüfungsgesprächen zusammen. In welchem Gebiet Sie Ihren Aktenvortrag halten, bestimmt sich maßgeblich danach, welchem Rechtsgebiet Ihre Wahlstation zuzuordnen ist.

Weitere Informationen zur Zweite Juristische Staatsprüfung finden Sie hier.

Schon gewusst?

Einstellung: Als größter Oberlandesgerichtsbezirk hat das Oberlandesgericht Celle ca. 80 Plätze pro Ausbildungsdurchgang.

Gehalt: Die juristische Ausbildung wird als öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe von 1.319,13 € (Stand 06/2024) sowie ggf. einem Familienzuschlag vergütet.

Nebentätigkeit: Neben dem Referendariat dürfen Sie bis zu acht Stunden pro Woche arbeiten, bei einer Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft oder Korrekturassistent/-in an der Uni sind es sogar bis zu 46 Stunden im Monat. Dabei können Sie sich bis zu 1.319,13 € anrechnungsfrei dazuverdienen.

Urlaub: Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage pro Ausbildungsjahr. Sonderurlaub ist möglich, zum Beispiel für die Fertigstellung einer Promotion oder einer bis zu dreitägigen Fahrt mit der Arbeitsgemeinschaft.

Ausland: Es gibt viele Möglichkeiten, während des Referendariats ins Ausland zu gehen! Hierfür eignet sich insbesondere die Wahlstation, aber auch die Verwaltungsstation und ein Teil der Rechtsanwaltsstation kommen in Betracht.

Auslandsunterstützung: Für die Station im Ausland können finanzielle Unterstützungen wie insb. ein Umzugskostenzuschlag oder ein Reisekostenzuschlag und Trennungsgeld sowie ggf. zudem ein Kaufkraftausgleich beantragt werden.

Wahlstation: Auch das Oberlandesgericht selbst bietet eine abwechslungsreiche und spannende Wahlstation – entweder in einem Senat für Zivilsachen, Familiensachen oder Strafsachen oder im Rahmen einer „geteilten“ Wahlstation, in der Sie zusätzlich Einblicke in die Justizverwaltung erhalten – an.

Welche Vorteile bringt mir die Wahlstation am OLG Celle?

Allgemeines:

  • vertiefte Kenntnisse im Berufungsverfahren
  • Austausch mit erfahrenen Richterinnen und Richtern
  • praxisorientierte Vorbereitung auf die Arbeit in der Justiz
  • Kontakte knüpfen

„Geteilte“ Wahlstation:

  • Rechtsgebiet des Aktenvortrags für die mündliche Prüfung flexibel wählbar (Zivilrecht bzw. Strafrecht oder Öffentliches Recht)
  • im Hinblick auf die mündliche Prüfung fit bleiben sowohl im Verwaltungs- als auch im Zivilrecht
  • umfassender Blick auf die Tätigkeitsmöglichkeiten einer Richterin/eines Richters

Wenn Sie Interesse an der Wahlstation beim Oberlandesgericht Celle haben, bewerben Sie sich gern per E-Mail bei Frau Dr. Henrike Bruns (HenrikeSophie.Bruns@justiz.niedersachsen.de).

Und was spricht noch für ein Referendariat im OLG-Bezirk Celle?
Der Oberlandesgerichtsbezirk Celle ist der größte in Niedersachsen und bietet vielfältige Möglichkeiten. Zwischen Großstadtleben und ruhigerem Leben auf dem Land ist für jeden etwas dabei. Dadurch, dass der Bezirk die Landeshauptstadt Hannover umfasst und sowohl an die Stadtstaaten Hamburg als auch Bremen grenzt, gibt es eine Fülle an Arbeitgebern, aus denen Sie für die Stationen wählen können. Innerhalb des Bezirks gibt es außerdem eine gute Verkehrsanbindung, sodass die Mobilität auch ohne eigenes Auto in der Regel gut sichergestellt ist.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Kontakt:
Referendarabteilung des OLG Celle
Schloßplatz 2
29221 Celle
OLGCE-Referendarabteilung@justiz.niedersachsen.de

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Referendar/-in (m/w/d)

Referendar/-in (m/w/d)

Wo: Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig
Wann: vierteljährlich zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12.
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Braunschweig

Bewerbungsschluss: jeweils 2 Monate vor Einstellungstermin

Ihre Online-Bewerbung richten Sie bitte an:

Bewerbung der Referendar/-innen

Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • ausgefüllte und unterschriebene Anlage zur Online-Bewerbung (hier)
  • beglaubigte Abschrift des Zeugnisses der Ersten Juristischen Staatsprüfung
  • Lebenslauf
Ansprechpartner/-innen:
Herr Tobias Lucas, Telefon: 0531 488-2457

Referendar/-in (m/w/d)

Referendar/-in (m/w/d)

Wann: 1.03., 1.06., 1.09. und 1.12.2022
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Celle
Bewerbungsfrist: spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin

Wir suchen fortlaufend angehende Referendarinnen und Referendare, die die erste juristische Staatsprüfung erfolgreich absolviert haben, für den juristischen Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Celle und freuen uns daher auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!

Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • ausgefüllte und unterschriebene Anlage zur Online-Bewerbung (abtrufbar unter http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de unter dem Pfad „Karriere/Ausbildung“, „Referendariat“, „Bewerbungsverfahren“, beinhaltet die Erklärung über die Staatsangehörigkeit)
  • beglaubigte Abschrift des Zeugnisses der ersten juristischen Staatsprüfung
  • datierter und handschriftlicher Lebenslauf

Sollten Sie die erste Staatsprüfung vor Ablauf der Bewerbungsfrist bestanden haben, aber das Zeugnis nicht rechtzeitig bis zum Stichtag erhalten können, ist es in Ausnahmefällen möglich, zunächst hilfsweise eine Bescheinigung des betreffenden Landesjustizprüfungsamtes vorzulegen. Handelt es sich um das Landesjustizprüfungsamt in Celle, so wird auf die Vorlage einer Bescheinigung verzichtet.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappe/-hüllen ein. Das erleichtert hier erheblich die Handhabung bei der Bearbeitung insbesondere bei etwaiger Rücksendung der Bewerbungsunterlagen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

Zulassungsanträge sind unter Verwendung der auf der Homepage des Oberlandesgerichts Celle http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de unter dem Pfad „Karriere/Ausbildung“, „Referendariat“, „Bewerbungsverfahren“, „Online-Bewerbung“ zu öffnenden Eingabemaske an das Oberlandesgericht Celle zu richten. Drucken Sie nach Eingangsbestätigung der online abgegebenen Bewerbung das Formular „Anlage zur Online-Bewerbung (Ergänzende Erklärungen/Anlagen)“ aus und übersenden Sie dieses mit den erforderlichen Anlagen mit Datum und Unterschrift versehen per Post an das

Oberlandesgericht Celle
Postfach 1102
29201 Celle.

Ablauf Bewerberverfahren:

Die Einstellungsaussichten hängen von den zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen und Haushaltsstellen ab. Übersteigt dabei die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der dem Oberlandesgericht zur Verfügung stehenden freien Stellen, so richtet sich die Auswahl nach dem Gesetz über die Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst vom 27.10.1977 (Nds. GVBI. S. 537) in Verbindung mit der Verordnung über das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst (KapVO) vom 24.08.1999 (Nds. GVBI. S. 329), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.09.2003 (Nds. GVBI. S. 355).

Danach erfolgen Einstellungen nach Leistung (Punktzahl des ersten Staatsexamens) und nach Wartezeit (ein Wartepunkt je erfolgloser Bewerbung). Wegen ständiger Schwankungen der Bewerberzahlen ist eine konkrete Aussage zu der Qualifikationsgrenze auf der Leistungsliste und eventuellen Wartezeiten nicht möglich. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre fallen im Oberlandesgerichtsbezirk Celle jedoch in der Regel nur kurze Wartezeiten an.

Wartepunkte im Sinne von § 5 Abs. 2 KapVO sind landesweit gültig. Wird ein Ausbildungsplatzangebot nicht angenommen, verfallen bis zu diesem Zeitpunkt erworbene Wartepunkte. Bei Mehrfachbewerbungen in Niedersachsen führt die Ablehnung des Angebotes eines Oberlandesgerichtes dazu, dass zum folgenden Einstellungstermin auch die bei den anderen Oberlandesgerichten erworbenen Wartepunkte verfallen sind.

Ansprechpartnerin:

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Frau Martens (Telefon: 05141 206-794).

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