Ausbildung
Mitten drin statt nur dabei
Sie wollen sich mit Ihren Stärken für die Justiz einsetzen? Sie möchten etwas bewegen, die Dinge selbst in die Hand nehmen und dabei den Spaß nie verlieren? Dann starten Sie jetzt mit einer Ausbildung bei der Justiz durch!
Ihr Weg zum/zur Justizfachwirt/-in
Sie kommunizieren gerne, haben Organisationstalent und arbeiten mit viel Sorgfalt? Dann ist eine Ausbildung als Justizfachwirt/-in Ihr Weg in eine Berufskarriere mit vielen Möglichkeiten.
Der Einstieg in eine Ausbildung als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt erfordert einen mittleren Bildungsabschluss, Motivation und Belastbarkeit.
Um eine Ausbildung als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt zu absolvieren, müssen Sie über einen Realschulabschluss, einen Hauptschulabschluss mit einer förderlichen Berufsausbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand verfügen. Das 40. Lebensjahr darf grundsätzlich nicht überschritten sein. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt, Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund sind willkommen und erwünscht. Sie müssen aber die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder die eines anderen EU-Staates oder eines Staates aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Die Ausbildung als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt dauert insgesamt zweieinhalb Jahre und gliedert sich in fünf Abschnitte, in denen sich Theorie und Praxis abwechseln. Letztere finden in der Regel an Amtsgerichten statt, wo Sie als Anwärterin oder Anwärter verschiedene Abteilungen sowie Abschnitte bei Staatsanwaltschaften und Landgerichten durchlaufen. In den theoretischen Lehrabschnitten werden neben den rechtlichen Grundlagen Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Präsentationstechniken gelehrt. Nach den ersten beiden Abschnitten wird eine Zwischenprüfung abgelegt, am Ende des fünften Ausbildungsabschnittes steht die Laufbahnprüfung.
Klingt spannend? Hier können Sie sich für die Laufbahn als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt bewerben. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Einstellungsbehörden.
Bewerbungen richten Sie bitte im Herbst des Vorjahres an eine der unten genannten Einstellungsbehörden. Einstellungstermin ist jeweils der 1. September. Folgende Unterlagen sollten beigefügt sein: ein Anschreiben, ein Lebenslauf, eine Ablichtung des letzten Schulzeugnisses sowie gegebenenfalls ein Zeugnis über Beschäftigungen nach Schulabschluss. Reichen Sie bitte zudem das Einwilligungsformblatt für den Online-Test ausgefüllt und unterschrieben ein. Soweit Sie sich bei mehreren Einstellungsbehörden bewerben sollten, bitten wir Sie, das Formblatt „Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen“ auszufüllen und Ihrer Bewerbung beizufügen.
Oberlandesgericht Braunschweig
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531/4880
www.oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de
Oberlandesgericht Celle
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: 05141/2060
www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de
Oberlandesgericht Oldenburg
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Tel: 0441/2200
www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/7180
www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Georg-Wilhelm-Straße 1
29223 Celle
Tel: 05141/9620
www.landessozialgericht.niedersachsen.de
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/897500
www.landesarbeitsgericht.niedersachsen.de
Der Weg in den Gerichtsvollzieherdienst
Sie setzen sich für Recht und Gesetz ein, sind willensstark, sicher und bestimmt im Auftreten und schätzen eigenverantwortliches Handeln? Dann sollten Sie eine Laufbahn als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher einschlagen.
Im Anschluss an eine abgeschlossene juristische oder kaufmännische Berufsausbildung müssen Sie mindestens drei Jahre eine für den Gerichtsvollzieherdienst förderliche berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Sie müssen körperlich und gesundheitlich den Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen, über hohe Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit verfügen, kommunikativ sein und ein gutes Einfühlungsvermögen besitzen. Auch eine ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen und keine Scheu vor moderner Informations- und Kommunikationstechnik sind unabdingbare Voraussetzungen, die Sie für den Beruf als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher qualifizieren. Sie dürfen grundsätzlich das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und benötigen entweder die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates oder eines Staates aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber mit gleicher Qualifikation werden bevorzugt eingestellt. Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund sind willkommen und erwünscht.
Bevor es losgehen kann, absolvieren angehende Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher einen 24-monatigen Vorbereitungsdienst, der jeweils am 1. Juni eines Jahres beginnt. Die Ausbildung startet mit einem sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang, der allerdings entfallen kann, wenn Sie bereits drei Jahre bei Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder im Justizministerium beschäftigt waren. (Nur in diesem Fall beginnt die Ausbildung am 1. Dezember.) Anschließend wechseln sich theoretische (am Amtsgericht Hannover) und praktische Lehreinheiten (bei den Oberlandesgerichten) ab. Die Vorbereitungszeit als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher endet mit einer schriftlichen sowie einer mündlichen Prüfung.
Haben Sie Lust auf eine berufliche Veränderung? Hier können Sie sich für die Laufbahn als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher bewerben. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die einstellenden Ausbildungsgerichte.
Bewerbungen richten Sie bitte an die zuständigen Oberlandesgerichte. Einstellungstermin ist jeweils der 1. Juni bzw. mit einer vorausgegangenen förderlichen Ausbildung der 1. Dezember eines jeden Jahres. Folgende Unterlagen sollten beigefügt sein: ein Bewerbungsschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf, eine Ablichtung des Schulabschlusszeugnisses, eine Ablichtung des Berufsausbildungszeugnisses, Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung, eine Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung der und einer Einsichtnahme in die Personalakten (nur bei Bewerberinnen und Bewerbern aus dem öffentlichen Dienst) sowie eine Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.
Zudem muss das Einwilligungsformblatt für den Online-Test ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Soweit Sie sich bei mehreren Einstellungsbehörden bewerben sollten, bitten wir Sie, das Formblatt „Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen“ auszufüllen und Ihrer Bewerbung beizufügen.
Oberlandesgericht Braunschweig
Bankplatz 6
38100 Braunschweig
Tel: 0531/4880
www.oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de
Oberlandesgericht Celle
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: 05141/2060
www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de
Oberlandesgericht Oldenburg
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Tel: 0441/2200
www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
Ihr Weg zum/zur Justizwachtmeister/-in
Sie haben Freude an einer abwechslungsreichen Tätigkeit im Justizdienst, sind kontaktfreudig, durchsetzungsstark und haben einen Sinn fürs Praktische? Außerdem halten Sie sich körperlich fit und sind ein echter Teamplayer? Dann ist eine Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst das Richtige für Sie.
Für den Eintritt als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister in den Dienst der niedersächsischen Justiz benötigen Sie mindestens einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie körperliche Fitness.
Für den Beruf der Justizwachtmeisterin oder des Justizwachtmeisters sind Sie geeignet, wenn Sie über einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand verfügen und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Ferner müssen Sie die für den Wachtmeisterdienst erforderliche körperliche Eignung bzw. als Schwerbehinderter das erforderliche Mindestmaß an körperlicher Eignung aufweisen. Für eine zeitnahe Übernahme in das Beamtenverhältnis sollten Sie grundsätzlich das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darüber hinaus sind Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft sowie Konflikt- und Teamfähigkeit erforderlich. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen und erwünscht. Für die Verbeamtung benötigen Sie entweder die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates oder eines Staates aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Vor einer Ausbildung zur verbeamteten Justizwachtmeisterin oder zum verbeamteten Justizwachtmeister ist eine Tätigkeit als Justizangestellte oder Justizangestellter im Wachtmeisterdienst vorgesehen.
Die Ausbildung zur Justizwachtmeisterin oder zum Justizwachtmeister dauert sechs Monate und umfasst fünf Monate praktische Ausbildung am Arbeitsplatz mit einem einwöchigen Einführungsmodell, das erste Basiskenntnisse vermittelt. Es folgt ein einmonatiger fachtheoretischer Ausbildungslehrgang, der mit drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten endet. Auf die berufspraktische Ausbildung können Berufszeiten als Justizangestellte oder Justizangestellter im Wachtmeisterdienst im Umfang von höchstens fünf Monaten angerechnet werden.
Neugierig geworden? Hier können Sie sich als Justizangestellte oder Justizangestellter im Wachtmeisterdienst bewerben. Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich auf entsprechende Stellenausschreibungen bei der ausschreibenden Dienststelle.
Bewerbungen richten Sie bitte an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft, bei dem bzw. bei der die Einstellung erfolgen soll. Die Einstellungsvoraussetzungen und gewünschten Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Stellenausschreibung. Grundsätzlich sollte die Bewerbung folgende Unterlagen enthalten: ein Bewerbungsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf, eine Kopie des letzten Schulabschlusszeugnisses bzw. den Nachweis über einen mit dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss, eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses und Kopien der Zeugnisse über Beschäftigungen nach Abschluss der Berufsausbildung sowie ggf. einen Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit (z.B. das Deutsche Sportabzeichen in Silber).
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