Duales Studium
Ihr Weg zur Rechtspflege
Sie sind entschlossen, flexibel und entscheidungsfreudig? Dann steht einer Karriere als Dipl. Rechtspfleger/-in (FH) nichts mehr im Wege.
Der Eintritt als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger in den Dienst der niedersächsischen Justiz erfordert ein Fachhochschulstudium und unterliegt bestimmten Voraussetzungen.
Formale Voraussetzung für ein Fachhochschulstudium ist der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstands. Das 40. Lebensjahr darf in der Regel nicht überschritten sein. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt. Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund sind willkommen und erwünscht. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist aber Einstellungsvoraussetzung.
Der Weg zum/zur Dipl. Rechtspfleger/-in (FH) führt über ein dreijähriges duales Studium. Es setzt sich zusammen aus 24 Monaten fachwissenschaftlichem Studium an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim (HR Nord) sowie aus 12 Monaten berufspraktischer Studienzeit bei den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften. Am Ende des Grundstudiums ist eine Zwischenprüfung als Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums abzulegen. Das duale Studium wird mit der Rechtspflegerprüfung abgeschlossen.
Neugierig geworden? Hier können Sie sich für die Laufbahn als Dipl. Rechtspfleger (FH) oder Dipl. Rechtspflegerin (FH) bewerben. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Einstellungsbehörden.
Bewerbungen richten Sie bitte im Herbst des Vorjahres an eine der unten genannten Einstellungsbehörden. Einstellungstermin ist jeweils der 1. Oktober. Folgende Unterlagen sollten beigefügt sein: ein Bewerbungsschreiben, ein Lebenslauf, eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie ggf. von Zeugnissen über Beschäftigungen nach Schulabschluss. Reichen Sie bitte zudem das Einwilligungsformblatt für den Online-Test ausgefüllt und unterschrieben ein. Soweit Sie sich bei mehreren Einstellungsbehörden bewerben sollten, bitten wir Sie, das Formblatt „Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen“ auszufüllen und Ihrer Bewerbung beizufügen.
Oberlandesgericht Braunschweig
Bohlweg 38
Braunschweig 38100
Tel: 0531/4880
www.oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de
Oberlandesgericht Celle
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: 05141/2060
www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de
Oberlandesgericht Oldenburg
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Tel: 0441/2200
www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/7180
www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Georg-Wilhelm-Straße 1
29223 Celle
Tel: 05141/9620
www.landessozialgericht.niedersachsen.de
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/897500
www.landesarbeitsgericht.niedersachsen.de
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