Justizassistenz
Referendar/-in auf neuen Wegen
Sie möchten begleitend zum Referendariat Praxiserfahrungen sammeln und einen vertieften Einblick in die Arbeit der niedersächsischen Justiz bekommen? Dann bewerben Sie sich als Justizassistentin oder Justizassistent bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft.
Vertiefte Einblicke in die Justiz gewinnen
Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung stehen Juristinnen und Juristen vielfältige Tätigkeitsfelder offen. Während des zweijährigen Referendariats sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare unter anderem bei Gerichten, Staatsanwaltschaften, Verwaltungsbehörden sowie in Anwaltskanzleien und Unternehmen tätig und erhalten dort Gelegenheit, die verschiedenen Berufsbilder kennenzulernen. Manche möchten den Einblick in die Justiz noch vertiefen. In Niedersachsen können Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare deshalb als Justizassistentinnen und Justizassistenten bei Gericht und Staatsanwaltschaft arbeiten und weitere Praxiserfahrung gewinnen.
Ihr Weg zur Justizassistenz
Voraussetzungen für eine Einstellung als Justizassistentin oder Justizassistent sind herausragende Qualifikationen, die durch eine überdurchschnittliche Erste Prüfung (mindestens 7 Punkte) und der Note “vollbefriedigend” in zwei der vier Stationszeugnisse der beiden ersten Ausbildungsstationen bei Gericht und Staatsanwaltschaft (Arbeitsgemeinschaft und Ausbildung am Arbeitsplatz) nachgewiesen werden. Die Nebentätigkeit ist maximal auf ein Jahr befristet und umfasst sechs Wochenstunden. Kürzere Vertragslaufzeiten können gegebenenfalls vereinbart werden. Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (ca. 400 Euro netto monatlich).
Was erwartet mich als Justizassistent/-in?
Auf Sie warten
- vielfältige Aufgaben und Betreuung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen
- ein flexibler Arbeitsplatz
- die Möglichkeit zur Mitwirkung in den Kernbereichen der Justiz
- der echte Justizalltag
- praktische Erfahrungen
- künftige Kolleginnen und Kollegen
Wann und wie bewerbe ich mich?
Die Tätigkeit der Justizassistentinnen und Justizassistenten beginnt in der Regel mit dem Anfang der 3. Pflichtstation (9. Monat der Ausbildung) und endet spätestens mit Ablauf der 4. Pflichtstation (20. Monat der Ausbildung). Bewerben können Sie sich bei den drei niedersächsischen Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften sowie bei dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen, dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, dem Niedersächsischen Finanzgericht und dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht. Weitere Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen und den Einstellungsbehörden können Sie den Flyern zur Justizassistenz entnehmen: