Praktikum
FÜR NEUGIERIGE – DAS SCHÜLERPRAKTIKUM
Du bist Schülerin oder Schüler und interessierst Dich für einen Beruf in der Justiz? Dann verschaffe Dir mit einem Praktikum bei uns einen Überblick.
Ein Praktikum in der Justiz gibt Schülerinnen und Schülern erste Einblicke in die Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Dir werden die Berufe in der Justiz vorgestellt. Darüber hinaus erhältst Du die Gelegenheit, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. So kannst Du Dich persönlich orientieren und Deine weitere Ausbildung planen.
Wie ist das so vor Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft? Wie funktioniert ein Zwangsversteigerungstermin oder ein Insolvenzverfahren? Was machen Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger eigentlich? All das kannst Du während Deines Praktikums hautnah miterleben. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort werden Dir mit viel Engagement den vielfältigen gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Arbeitsalltag näher bringen. Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sowie Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister werden gerne Deine Fragen beantworten. Eine Vergütung erhältst Du für Dein Praktikum zwar nicht, dafür bekommst Du aber die Gelegenheit, jede Menge spannende Eindrücke zu sammeln.
Deinen schriftlichen Praktikumswunsch richtest Du mit Lebenslauf und einer Kopie Deines letzten Zeugnisses per Post direkt an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft Deiner Wahl. Teile uns bitte mit, ob Du ein Schulpraktikum oder ein Praktikum im Vorfeld einer Ausbildung bzw. eines Studiums machen möchtest. Außerdem benötigen wir von Dir Angaben über die gewünschte Dauer und den Zeitraum Deines Praktikums.
EIN EINBLICK IN DIE PRAXIS – DAS STUDIERENDENPRAKTIKUM
Sie studieren mit Begeisterung Rechtswissenschaften und möchten einen Einblick erhalten, wie Ihr späteres Berufsleben aussehen könnte, wenn Sie sich für eine verantwortungsvolle Tätigkeit in der Justiz entscheiden?
Ein Praktikum bei einem Amtsgericht ist Voraussetzung für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung. Diese praktische Studienzeit dient dazu, den Studierenden einen Einblick in den Ablauf der Verfahren vor dem Amtsgericht und in die richterliche Arbeitsweise zu verschaffen, so formuliert es § 14 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 NJAVO. Hinter dieser nüchternen Beschreibung verbirgt sich jedoch die große Chance, die Praxis der Rechtsanwendung kennenzulernen. Durch ein Praktikum in der Justiz können Sie einen Eindruck von der Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften und damit von Berufen gewinnen, die Ihnen möglicherweise in absehbarer Zeit offenstehen. Sie erhalten Gelegenheit, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen, gegebenenfalls auch zuvor Einblick in die Akten zu nehmen und so die Vor- und Nachbereitung eines Termins nachzuvollziehen. Das Praktikum für Studierende soll auch Gelegenheit geben, sich zu orientieren und den weiteren Ausbildungsweg zu planen.
Wie wird das Recht, das Sie im Studium auslegen, in die Praxis umgesetzt? Welche Herausforderungen stellen sich bei der praktischen Anwendung des Rechts? Wie sieht ein Arbeitstag einer Richterin oder eines Richters bzw. einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts aus? Was prägt diese Berufe? Wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab? All das können Sie während Ihres Praktikums hautnah miterleben. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort werden Ihnen mit viel Engagement den vielfältigen gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Arbeitsalltag näherbringen. Stellen Sie Ihre Fragen – unsere Kolleginnen und Kollegen werden sie beantworten.
Das Praktikum kann bei einem Amtsgericht oder in einer Gruppenarbeitsgemeinschaft bei einem Landgericht absolviert werden. Bewerbungen richten Sie mit einem Anschreiben, in dem Sie etwa Ihr örtliches Interesse an dem jeweiligen Gericht oder Ihren Studienfortschritt darlegen können, einem Lebenslauf, einer Immatrikulationsbescheinigung und einer Kopie Ihrer aktuellen Leistungsnachweise direkt an das Gericht Ihrer Wahl.