Referendariat

Referendariat

Ihr Weg ins Referendariat

Machen Sie mit uns den nächsten Schritt und lernen Sie die unterschiedlichen juristischen Berufe kennen.

Ihre Aufgaben als Rechtsreferendar/-in

Das Rechtsreferendariat besteht aus insgesamt vier Pflichtstationen. Innerhalb dieser Stationen nehmen Sie unter anderem an Gerichtsverhandlungen teil, lernen die staatsanwaltliche Arbeit kennen, sind in einer Verwaltungsbehörde tätig und besuchen eine geeignete Ausbildungsstation Ihrer Wahl. Übrigens können Sie auch eine Zeit im Ausland verbringen.

Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bereiten sich auf die Zweite Juristische Staatsprüfung vor, um später z.B. als Richterin oder Richter auf Probe in den Justizdienst eintreten, als Jurist in der Verwaltung tätig sein oder den Beruf der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts ergreifen zu können. Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Sie werden fünf Monate bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen, drei Monate bei der Staatsanwaltschaft, drei weitere Monate bei einer Verwaltungsbehörde, neun Monate bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt und weitere vier Monate bei einer Station Ihrer Wahl ausgebildet.

In der ersten Pflichtstation führen erfahrene Zivilrichterinnen und Zivilrichter in die praktischen Aufgaben ihrer Arbeit ein. Als Referendarin oder Referendar nehmen Sie an Gerichtsverhandlungen teil, erhalten ausgewählte Zivilakten zur Bearbeitung und können in geeigneten Fällen auch bereits eine Sitzung leiten. Danach lernen Sie die staatsanwaltliche Arbeit kennen. Ihre erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbilder werden Ihnen ausgewählte Ermittlungsverfahren zur Bearbeitung übertragen. Darüber hinaus werden Sie als Sitzungsvertreterin oder Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft selbstständig Hauptverhandlungen vor dem Amtsgericht wahrnehmen.

In der dritten Pflichtstation sind Sie drei Monate in einer Verwaltungsbehörde tätig, danach bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl. In der letzten Station besuchen Sie passend zu Ihrem Wahlfach eine geeignete Ausbildungsstation. Diese kann u. a. dazu genutzt werden, an den ordentlichen Gerichten oder der Staatsanwaltschaft bereits gewonnene Einblicke zu vertiefen, oder durch eine Station bei einer der Fachgerichtsbarkeiten (Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit) Eindrücke von der dortigen richterlichen Tätigkeit zu gewinnen. Auch eine Tätigkeit im Ausland ist möglich.

Neben der praktischen Ausbildung finden begleitende Arbeitsgemeinschaften statt. In kleinen Arbeitsgruppen wird so das praktische Wissen theoretisch vertieft. Ergänzend hierzu bereiten (kostenlose) Klausurenkurse Sie optimal auf die Zweite Juristische Staatsprüfung vor.

Informationen zur Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsen

Die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt in Niedersachsen zum 1. März, 1. Juni., 1. September und 1. Dezember eines jeden Jahres.

Einstellungsbehörden sind die Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg. Sie nehmen die Zulassung und Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber in voneinander unabhängigen Verfahren vor.

Richten Sie Ihren Antrag auf Zulassung nach Wahl wie folgt an:

Oberlandesgericht Braunschweig:

Zulassungsanträge sind unter Verwendung der auf der Homepage des Oberlandesgerichts Braunschweig https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de unter dem Pfad „Karriere“, „Referendariat“ zu öffnenden Eingabemaske an das Oberlandesgericht Braunschweig zu richten. Drucken Sie nach Eingangsbestätigung der online abgegebenen Bewerbung einen Ausdruck der Bewerbung sowie das Formular „Anlage zur Online-Bewerbung“ aus und übersenden Sie diese mit den erforderlichen Anlagen mit Datum und Unterschrift versehen per Post an das

Oberlandesgericht Braunschweig
Postfach 36 27
38026 Braunschweig

Oberlandesgerichts Celle:

Zulassungsanträge sind unter Verwendung der auf der Homepage des Oberlandesgerichts Celle http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de unter dem Pfad „Karriere/Ausbildung“, „Referendariat“, „Bewerbungsverfahren“, „Online-Bewerbung“ zu öffnenden Eingabemaske an das Oberlandesgericht Celle zu richten. Drucken Sie nach Eingangsbestätigung der online abgegebenen Bewerbung das Formular „Anlage zur Online-Bewerbung (Ergänzende Erklärungen/Anlagen)“ aus und übersenden Sie dieses mit den erforderlichen Anlagen mit Datum und Unterschrift versehen per Post an das

Oberlandesgericht Celle
Postfach 1102
29201 Celle

Oberlandesgericht Oldenburg:

Zulassungsanträge sind unter Verwendung der auf der Homepage des Oberlandesgerichts Oldenburg http://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de unter dem Pfad „Karriere“, „Referendare“, „Einstellung“ mit dem Link „Hier geht es zur Online-Bewerbung“ zu öffnenden Eingabemaske an das Oberlandesgericht Oldenburg zu richten. Drucken Sie nach Eingangsbestätigung der online abgegebenen Bewerbung das Formular „Anlagen zum Antrag auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst“ aus und übersenden es mit den erforderlichen Anlagen mit Datum und Unterschrift versehen per Post an das

Oberlandesgericht Oldenburg
Postfach 2451
26014 Oldenburg

In den jeweiligen Einstellungsanträgen können Sie angeben, welchem Gericht Sie im ersten Ausbildungsabschnitt zugeteilt werden möchten. Zuweisungswünsche werden entsprechend den von den Oberlandesgerichten aufgestellten Grundsätzen berücksichtigt. Ein Anspruch, einem bestimmten Gericht zur Ausbildung zugewiesen zu werden, besteht nicht. Wegen der großen Zahl der Bewerberinnen und Bewerber einerseits und der an den einzelnen Gerichten begrenzten Anzahl der Ausbildungsplätze andererseits ist es empfehlenswert, weitere Gerichte alternativ als Ausbildungsstellen anzugeben.

Bewerbungen dürfen frühestens fünf und müssen spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin mit den erforderlichen Unterlagen eingegangen sein. Nicht fristgemäße Bewerbungen und solche, denen nicht mindestens der Lebenslauf, eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses über das Bestehen der Ersten Prüfung sowie eine Erklärung über die Staatsangehörigkeit beigefügt sind, müssen zurückgewiesen werden.

Die Einstellung erfolgt, soweit ausreichend Stellen und Mittel zur Verfügung stehen.

Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der dem Oberlandesgericht zur Verfügung stehenden freien Stellen, so richtet sich die Auswahl nach § 119 des Niedersächsischen Beamtengesetzes in Verbindung mit der noch gültigen Verordnung über das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst. Wartepunkte im Sinne der genannten Verordnung sind landesweit gültig. Wird ein Ausbildungsplatzangebot nicht angenommen, verfallen bis dahin erworbene Wartepunkte. Bei Mehrfachbewerbungen in Niedersachsen führt die Ablehnung des Angebotes eines Oberlandesgerichts dazu, dass zum folgenden Einstellungstermin auch die bei den anderen Oberlandesgerichten erworbenen Wartepunkte verfallen sind.

Der juristische Vorbereitungsdienst und das sich anschließende Prüfungsverfahren sind in dem Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen und der Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen geregelt.

Der Vorbereitungsdienst dauert 2 Jahre und wird in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolviert.

Weitere Informationen enthält die Broschüre „Der juristische Vorbereitungsdienst in Niedersachsen – Vorschriften, Ausbildungspläne und Prüfungshinweise -(PDF, 0,76 MB – nicht barrierefrei)“.

Hier geht’s zur Bewerbung

Neugierig geworden? Hier können Sie sich als Rechtsreferendar/-in bewerben.

Skip to content