Richter/-in & Staatsanwalt/-anwältin (m/w/d)

Richter/-in & Staatsanwalt/-ältin (m/w/d)

Wann: Ganzjährig
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Celle

Wir suchen fortlaufend qualifizierte Nachwuchskräfte, die die Befähigung zum Richteramt erworben haben, für den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst im Oberlandesgerichtsbezirk Celle und freuen uns daher auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!

Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • drei Lichtbilder in der Größe 6 x 4 cm,
  • neben einem tabellarischen auch einen ausführlichen hand- oder maschinenschriftlichen Lebenslauf, in dem Sie besondere Leistungen wissenschaftlicher Art, aber auch berufliche Erfahrungen und ein etwaiges gesellschaftliches Engagement darlegen können,
  • eine einfache Ablichtung des Reifezeugnisses,
  • je eine einfache Ablichtung der Zeugnisse über die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung,
  • je eine einfache Ablichtung der Stationszeugnisse und der Zeugnisse der Arbeitsgemeinschaften des juristischen Vorbereitungsdienstes,
  •  eine Bescheinigung des betreffenden Landesjustizprüfungsamts – ggf. eine eigene Aufstellung vorab – über die Einzelnoten (schriftliche Arbeiten und mündliche Prüfung) in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung,
  • eine Geburtsurkunde und ggf. eine Heiratsurkunde in begl. Abschrift,
  • die Erklärung zur Bewerbung um Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Der an das Niedersächsische Justizministerium zu richtende Antrag auf Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe ist postalisch zweifach zu übersenden an
Oberlandesgericht Celle
Postfach 11 02
29201 Celle
Personalabteilung

Alternativ können Sie Ihre Bewerbung per E-Mail als PDF-Dokument an folgende Adresse übersenden:

OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de.

Die E-Mail-Adresse gilt nicht in Rechtssachen.

Sofern Sie sich online bewerben, können Sie die Anlagen in eingescannter Form beifügen. Bitte achten Sie darauf, alle Dokumente zu einem PDF-Dokument zusammenzufassen und dieses nicht zu komprimieren. Da die Übermittlung der Bewerbungsunterlagen unverschlüsselt erfolgt, ist bei der Datenübertragung per E-Mail keine absolute Sicherheit gewährleistet. Eine unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister und eine Auskunft aus dem Erziehungsregister werden für den Fall einer Einstellungszusage im Einstellungsinterview direkt durch das Justizministerium eingeholt. Eines gesonderten Antrags bei der Meldebehörde bedarf es nicht.

Ablauf Bewerberverfahren:

Die Einstellung in den höheren Justizdienst erfolgt in Niedersachsen auf der Grundlage des Ergebnisses eines strukturierten Einstellungsinterviews. Die Interviewkommission besteht aus jeweils einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Oberlandesgerichts, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaft sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter des Niedersächsischen Justizministeriums.

Konnte die Interviewkommission Ihre Eignung für den höheren Justizdienst feststellen, erhalten Sie bereits unmittelbar im Anschluss an das Interview eine Einstellungszusage (vorbehaltlich der befundlosen amtsärztlichen Untersuchung und nicht zu berücksichtigender Vorstrafen).

Ansprechpartnerin:

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Frau Last (Telefon: 05141 206-373).

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