Rechtspfleger/-in (m/w/d)
Wo: Bückeburg, Burgwedel, Celle, Gifhorn, Hameln, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Neustadt (am Rübenberge), Peine, Soltau, Stade, Syke, Uelzen, Verden/Aller, Walsrode, Winsen (Luhe)
Wann: 01.10.2024
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Celle
Bewerbungsschluss: 31. Januar 2024
Wir suchen jedes Jahr nach geeigneten Nachwuchskräften für den Rechtspflegerdienst (1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz) im Oberlandesgerichtsbezirk Celle und freuen uns daher auf Deine aussagekräftige Bewerbung!
Zulassungsvoraussetzungen
Du kannst zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Du
1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt,
2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet hast und
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Du Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins bist oder bei Dir die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.
Falls Du bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung mindestens eines mit Dir in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen hast, erhöht sich das Höchstalter je Kind um 3 Jahre bis zu einem Höchstalter von 46 Jahren.
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Sofern Du schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt bist, wird daher zur Wahrung Deiner Interessen um einen entsprechenden Hinweis in der Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein Bewerbungsanschreiben
- einen (tabellarischen Lebenslauf) mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
- ggf. eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses sowie
- ggf. Kopien der Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung.
Frau Präsidentin
des Oberlandesgerichts
Schloßplatz 2
29221 Celle
Sofern Du deine Bewerbung per E-Mail oder postalisch übersendest, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests (u. a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Ausdrucksvermögen, juristisches Textverständnis, Wortschatz und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Das Auswahlverfahren besteht aus
– einem Einzelinterview (Dauer: ca. 45 Minuten) sowie
– einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).
Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartnerinnen:
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wende Dich bitte an Frau Frisch (Telefon: 05141 206-219) oder Frau Hermsdorf (05141 206-346; nur vormittags erreichbar).