Ausbildung Justizfachwirt/in (m/w/d)
Wo: In den Amtsgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig
Wann: Zum 01.September eines jeden Jahres
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Braunschweig
Teilzeigeeignet: Nein
Besoldungsgruppe: A6
Bewerbungsschluss: 31. Januar eines jeden Jahres
Bei den Gerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig sind zum 1. September eines jeden Jahres Ausbildungsplätze zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt (m/w/d) zu besetzen.
Sie können zur Ausbildung als Justizfachwirt/in zugelassen werden, wenn Sie unter anderem
– eine Realschule erfolgreich besucht haben oder
– eine Hauptschule erfolgreich besucht haben und eine Justizfachangestellten-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestelltenausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder
– einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben haben
– das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben (Ausnahmen sind möglich)
– die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG besitzen.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht und willkommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail an:
OLGBS-Bewerbungen-Justizfachwirt@justiz.niedersachsen.de
Sofern Sie uns lieber per Post erreichen möchten, lautet unsere Anschrift:
Oberlandesgericht Braunschweig
– Der Präsident –
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Bei der Übersendung per E-Mail bitten wir, die Unterlagen als PDF-Dokument zu speichern und als Dateianhang der E-Mail beizufügen.
Ihre Bewerbung nehmen wir gerne bis zum 31. Januar für die Einstellung zum 01. September des Folgejahres entgegen.
Innerhalb von 4 Wochen nach Eingang Ihrer Bewerbung übersenden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung.
Alternativ ist eine Bewerbung über das Online-Bewerbermodul der niedersächsischen Justiz möglich. Hierbei ist es erforderlich, dass Sie Ihre Daten in das System eingeben. Bitte planen Sie hierfür ca. 45 Minuten ein. Sofern Sie diesen Weg statt der Bewerbung per E-Mail nutzen möchten, klicken Sie hierfür auf den untenstehenden Link und registrieren sich:
https://obm2.pmv.niedersachsen.de/dbv3/apply.jsp?id=000829de&dbv3_man=JUV
Das Online-Bewerbermodul kann von Rechnern aus dem Justiznetz leider nicht aufgerufen werden. Bitte nutzen Sie für den Zugang zum Online-Bewerbermodul Ihren privaten Rechner.Vor dem Auswahlgespräch findet ein Online-Einstellungstest statt.
Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich im Zeitraum November bis März statt. Das Auswahlverfahren ist ungefähr im April beendet.
Ihre Bewerbung sollte sollte folgende Unterlagen enthalten:
– ein Bewerbungsanschreiben
– einen tabellarischen Lebenslauf (inklusive Angabe zur Staatsangehörigkeit)
– eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
– ggfs. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigung seit Schulentlassung
– ggfs. Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)
– das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen (zu finden auf der Website des Oberlandesgerichts Braunschweig)
– das unterschriebene Einwilligungsformblatt Online-Test (zu finden auf der Website des Oberlandesgerichts Braunschweig)