Ausbildung Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d)
Wo: Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig
Wann: 1. Juni 2025 für justizexterne Bewerber/innen, 1. Dezember 2025 für justizinterne Bewerber/innen
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Braunschweig
Stellenanzahl: 1
Bewerbungsschluss: 31. Dezember 2024
Die Ausbildung sowie der spätere Einsatzort können bei sämtlichen Amtsgerichten erfolgen. Die Anwärter/innen können jedoch Wünsche angeben.
Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie
1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,
2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,
3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben
4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und
5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Bewerbungen
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorrangig unser Online-Bewerbungsmodul unter folgendem Link:
https://obm2.pmv.niedersachsen.de/dbv3/apply.jsp?id=000832de&dbv3_man=JUV
Hierbei ist es erforderlich, dass Sie Ihre Daten in das System eingeben. Bitte planen Sie hierfür circa 45 Minuten ein
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
Das Online-Bewerbermodul kann von Rechnern aus dem Justiznetz leider nicht aufgerufen werden. Bitte nutzen Sie für den Zugang zum Online-Bewerbermodul Ihren privaten Rechner.
Alternativ übersenden Sie die Bewerbung gerne per Mail an:
OLGBS-Bewerbungen-Gerichtsvollzieher@justiz.niedersachsen.de
Bei der Übersendung bitten wir, die Unterlagen als PDF-Dokument oder JPEG zu speichern und als Dateianhang der E-Mail beizufügen.
Sofern Sie uns lieber per Post erreichen möchten, lautet unsere Anschrift:
Oberlandesgericht Braunschweig
– Der Präsident –
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Wir bitten Sie, Ihre Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappe einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen können Ihnen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden.
Sie erhalten innerhalb von 4 Wochen nach Eingang Ihrer Bewerbung eine Eingangsbestätigung.
Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
– ein Bewerbungsanschreiben
– einen tabellarischen Lebenslauf (inklusive Angabe zur Staatsangehörigkeit)
– eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
– eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
– Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigung seit Schulentlassung
– Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
– das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen (zu finden auf der Website des Oberlandesgerichts Braunschweig)
– das unterschriebene Einwilligungsformblatt Online-Test (zu finden auf der Website des Oberlandesgerichts Braunschweig)