Amtsanwältin/Amtsanwalt (m/w/d)

Amtsanwältin/Amtsanwalt (m/w/d)

Wo: Staatsanwaltschaft Osnabrück
Wann: frühestens ab 01.06.2023
Einstellungsbehörde: Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg
Teilzeiteignung: Ja
Besoldungs-/Entgeltgruppe: A 12
Bewerbungsschluss:
26.05.2023

Bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück ist zum 01.06.2023 eine Stelle

für eine Amtsanwältin/einen Amtsanwalt (m/w/d)

zu besetzen. Eine Einstellung würde zunächst im Beamtenverhältnis auf Widerruf gem. § 4 Abs. 4 Buchstabe b) BeamStG bis zum 31.05.2024 erfolgen.

Sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und eine entsprechende Bewährung festgestellt werden kann, kommt eine Verlängerung oder eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe in Betracht.

Einstellungsvoraussetzungen:

Bewerber/-innen müssen folgende Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen:

  • Volljuristin/Volljurist
  • 5,5 Punkte im zweiten Staatsexamen

Die Bewerberauswahl erfolgt unabhängig von Geschlecht, Behinderung, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.

Das Aufgabengebiet ist für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen grundsätzlich geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung der Interessen ist der Bewerbung ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 26.05.2023 an die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg, z.Hd. Herrn Hilling, Mozartstraße 5, 26135 Oldenburg, per Post oder per E-Mail an GSTOL-Personal@justiz.niedersachsen.de.

Ansprechperson: 

Herr Hermann Hilling
Telefon: 0441 220-4881

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