Amtsanwältin/Amtsanwalt (m/w/d) bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück
Wann: frühestens ab 01.08.2024
Einstellungsbehörde: Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg
Teilzeiteignung: ja
Besoldungs-/Entgeltgruppe: A12 NBesO
Bewerbungsschluss: 10.06.2024
Bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück ist zum 01.08.2024 eine Stelle
für eine Amtsanwältin/ einen Amtsanwalt (m/w/d)
zu besetzen. Eine Einstellung würde zunächst im Beamtenverhältnis auf Widerruf gem. §4 Abs. 4 Buchstabe b) BeamtStG bis zum 31.07.2025 erfolgen.
Sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und eine entsprechende Bewährung festgestellt werden kann,
kommt eine Verlängerung oder eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe in Betracht.
Einstellungsvoraussetzungen:
Bewerber/-innen müssen folgende Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen:
- Volljuristin/Volljurist
- mindestens 5,5 Punkte im zweiten Staatsexamen
Die Bewerberauswahl erfolgt unabhängig von Geschlecht, Behinderung, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Das Aufgabengebiet ist für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen grundsätzlich geeignet.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Zur Wahrung der Interessen ist der Bewerbung ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 10.06.2024 an die
a) per Post: Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg, zu Hdn. Herrn Hilling, Mozartstraße 5, 26135 Oldenburg
b) per E-Mail: GSTOL-Personal@justiz.niedersachsen.de
Ansprechperson:
Herr Hermann Hilling
Telefon: 0441/220-4881