Justizangestellte/r im Wachtmeisterdienst (m/w/d)

Justizangestellte/Justizangestellter im Wachtmeisterdienst (m/w/d)

Amtsgericht Braunschweig, 38100 Braunschweig

Meldende Stelle: Amtsgericht Braunschweig –

Verwendungsgruppe(n): Justiz
Besetzbar ab: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Besoldungs-/Entgeltgruppe(n): E 4
Teilzeiteignung: Ja
Stellenumfang: 1
Stellenanzahl: 1
Befristung: 1 Jahr
Arbeitszeit: ohne nähere Angaben, Rufbereitschaft

Bewerbungsschluss: 17.05.2024

Bei dem Amtsgericht Braunschweig ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle

als Justizangestellte/ Justizangestellter im Wachtmeisterdienst (w/m/d)

zu besetzen.

Die Einstellung erfolgt voraussichtlich zunächst befristet für ein Jahr.
Es handelt sich um eine Ganztagsstelle. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 4 TV-L.

Aufgaben:

• Vorführungs- und Sicherheitsdienst
• Gewährung der Sicherheit innerhalb des Gerichts
• Durchführung von Einlasskontrollen
• Bearbeitung des Postein- und -ausgangs (auch elektronisch)
• Auskunftserteilung
• Transport von Akten
• Botengänge
• Archivarbeiten und Aktenaussonderung

Einstellungsvoraussetzungen:
• Mindestens Hauptschulabschluss oder entsprechende Qualifikation
• Berufliche Qualifikation:
Abgeschlossene Berufsausbildung im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eine in einem anderen Staat erworbene Berufsqualifikation, deren Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden inländischen Ausbildungsnachweis festgestellt wurde oder Ausübung einer für den Justizwachtmeisterdienst förderlichen Berufstätigkeit für den Zeitraum von mindestens zwei Jahren.
• Sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
• deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates oder eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum.
• Gewähr für das Einstehen für die freiheitlich demokratische Grundordnung.
• Keine Eintragung im Bundeszentralregister (Abfrageform: § 30 Absatz 5 BZRG).
• Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
• Bereitschaft zu einer amtsärztlichen Untersuchung.
• Die körperliche Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage des Deutschen Sportabzeichens oder durch Vorlage einer Bescheinigung über das erfolgreiche Absolvieren jeweils einer Übung in den Disziplinen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination entsprechend den Anforderungen für das Deutsche Sportabzeichen nachzuweisen. Menschen mit Behinderungen können die körperliche Leistungsfähigkeit auch durch Vorlage des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung oder durch Vorlage einer Bescheinigung über das erfolgreiche Absolvieren jeweils einer Übung in den Disziplinen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und
Koordination entsprechend den Anforderungen für das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung nachweisen. Der Nachweis darf bei Stellung des Antrags auf Zulassung zur Ausbildung nicht älter als zwei Jahre sein
• hohe Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft
• Teamfähigkeit
• Sicherheit im Umgang mit Menschen
• Kontakt- und Konfliktfähigkeit
• Belastbarkeit und Stresstoleranz
• Bereitschaft zur fachlichen Aus- und Fortbildung
• Flexibilität

Bei Erforderlichkeit ist ein Einsatz oder eine Versetzung an allen Gerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig möglich.

Eine spätere Verbeamtung ist nicht ausgeschlossen.
Hier ist zu beachten, dass die für die Berufung in das Beamtenverhältnis festgelegten Vorgaben zur Staatsangehörigkeit erfüllt sein müssen:
deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (§ 7 Abs.1 Nr.1 BeamtStG).

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Landesjustizverwaltung Niedersachsen fördert aktiv die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen gestanden haben.
Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.

Wir konnten Ihr Interesse wecken?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen [1] bis zum 17.05.2024 zur Stellenausschreibung mit dem Kennzeichen 2520 AGBS E.

Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 17.05.2024 an:
Amtsgericht Braunschweig
Der Präsident
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig
oder per E-Mail an: agbs-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Bergemann oder Frau Sommer-Lietz telefonisch unter der 0531
488-2037 bzw. 0531 488-2779 zur Verfügung.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht vor, dass die Verantwortlichen Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Durchführung Bewerberverfahren verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Braunschweig unter Wir über uns/Datenschutz.

[1] Mindestens: Anschreiben, Tabellarischer Lebenslauf, Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein Zeugnis über einen entsprechenden Bildungsstand, Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung oder der förderlichen Tätigkeit, Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung.

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